Kein Handwerker darf beauftragt werden, bevor der Förderantrag bei BAFA oder KfW gestellt und bestätigt ist. Das ist Pflicht — und der häufigste Fehler. Wir koordinieren den richtigen Zeitpunkt, klären die Kombination mit BAB-Programmen und stellen sicher, dass kein Zuschuss verfällt.